Ihre Jahresunterlagen
Ab Jahresbeginn 2023 stellen wir Ihnen folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:
- Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2022
- Steuerbescheinigung 2022 (inkl. Erträgnisaufstellung) ggf. mit Verlustbescheinigung
- ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2022 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
- ggf. elektronische Vermögensbildungsbescheinigung 2022 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
Hinweis: Diese Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb digital bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass – soweit nicht anders vereinbart – kein postalischer Zusatzversand erfolgt.
Ab Ende April 2023 erhalten Sie den Quartalsdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung für 2022 in Ihrem Online-Postkorb. Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei uns führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.
Zum 30. Juni steht für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei ebase eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).
Freistellungsauftrag schon erteilt?
Ab 2023 darf jeder Sparer jährlich 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen. Bei Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer news Erhöhung Sparer-Pauschbetrag.
Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie Ihren Freibetrag in Anspruch nehmen. Ihren Freistellungsauftrag können Sie im Online-Banking über den Menüpunkt „Meine Daten“ bequem einrichten und verwalten.
Sie haben noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen zum "Jahresendversand" finden Sie in den FAQ. Die wichtigsten Informationen zum Freistellungsauftrag erfahren Sie in diesem Tutorial.