Ihre Jahresunterlagen
Ab Jahresbeginn 2024 stellen wir Ihnen bis Ende April 2024 folgende Informationen automatisch in Ihrem Online-Postkorb zur Verfügung:
- Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2023
- Steuerbescheinigung 2023 (inkl. Erträgnisaufstellung) ggf. mit Verlustbescheinigung
- ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2023 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei uns führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.
Voraussichtlich im dritten Quartal erfolgt der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).
Hinweis: Diese Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb digital bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass – soweit nicht anders vereinbart – kein postalischer Zusatzversand erfolgt.
Freistellungsauftrag schon erteilt?
Ab 2023 darf jeder Sparer jährlich 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen. Bei Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer news Erhöhung Sparer-Pauschbetrag.
Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie Ihren Freibetrag in Anspruch nehmen. Ihren Freistellungsauftrag können Sie im Online-Banking über den Menüpunkt „Meine Daten“ bequem einrichten und verwalten.
Sie haben noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen zum "Jahresendversand" finden Sie in den FAQ. Die wichtigsten Informationen zum Freistellungsauftrag erfahren Sie in diesem Tutorial.